Wichtige Informationen
Verbotene Gegenstände
im Reisegepäck
1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug,
Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere- Explosivstoffe,
- komprimierte Gase,
- oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
- leicht entzündliche Stoffe,
- giftige oder aggressive Stoffe,
- flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast mitführen:
- Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
- Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art
- scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren, Ski- und Wanderstöcke
- stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger und Billardstöcke
- Benzinfeuerzeuge (Zippos)
- Besteck
- Rasierklingen
- Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge,
die möglicherweise als Waffe verwendet
werden können - Katapulte
- Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann
- Stricknadeln
- jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).
- einzelne Lithium-Batterien oder -Akkumulatoren mit über 100 Wh bis 160 Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter wie z. B. Laptop-Computer, Mobiltelefone, Uhren und Kameras; maximale Anzahl: 2
Die Aufzählung verbotener Gegenstände ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus sind länderspezifische Bestimmungen sowie die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten, die auf Anfrage durch die Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden können.
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