Die Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung
für die systematische Ermordung von Menschen mit geistigen und
körperlichen Behinderungen in den Jahren 1940 bis zum Ende des Zweiten
Weltkrieges in Europa 1945 während der Zeit des Nationalsozialismus in
Deutschland. Die systematische Ermordung „unwerten Lebens“ wurde bis zur
bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Untergang des
„Dritten Reichs“ ausgeübt.
Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind
kriegswirtschaftliche Erwägungen während des Zweiten Weltkrieges zur
Begründung herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen
Protesten wurden die Tötungen nach „Leerung“ ganzer Anstaltsteile von
„Heil- und Pflegeanstalten“ (vor 1934 gewöhnliche Bezeichnung:
„Irrenanstalt“) seit 1942 nicht mehr zentral, sondern weniger
offensichtlich und dezentral fortgesetzt.
„T4“ ist die Abkürzung für die Adresse der damaligen Zentraldienststelle T4 in Berlin: Tiergartenstr. 4.
Die „Aktion T4“ war Teil einer stufenweisen Verwirklichung von
Kernzielen der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder
„Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten verschiedene
Maßnahmen – von harmlosen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen,
Steuererleichterungen bis hin zur Zuweisung von Siedlerstellen und
Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichem Nachwuchs.
Jede „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ sollte durch die
gesetzlich geregelte „Verhinderung“ der Fortpflanzung von Menschen mit
einer echten oder angeblichen Erbkrankheit sowie von sozial und rassisch
unerwünschten Menschen verhindert werden. Mittel war dazu schließlich
das „Ausmerzen“ in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“.
„Heilen oder Vernichten“ waren somit die komplementären Teile der
nationalsozialistischen Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung zu
diesem Ziel war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.
im Zuge der Aktion T4 (Erwachsenen-Euthanasie) wurden in etwa 70.000
Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heimen für Menschen mit
Behinderung umgebracht wurden. Dazu gehörten auch zahlreiche ehemalige
Heeressoldaten des Ersten Weltkrieges, die aufgrund der dabei erlittenen
schweren psychosozialen Störungen in Heilanstalten lebten und bei deren
Auflösung zur Ermordung in T4-Anstalten deportiert worden sind.
Nach Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941 durch die Berliner
Zentrale wurde die Erwachsenen-„Euthanasie“ dezentral relativ
unauffällig weitergeführt.
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